Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 25+38 und Stat. 57+43 sowie die Entwicklung des Gewässerverlaufes im Bereich von Stat. 0+00 bis Stat. 8+00 des Gladauer Bachs (LP 1-4)
In der Gemeinde Genthin in der Nähe des Ortsteils Gladau (Gemarkung Gladau) und in der Stadt Möckern in der Nähe des Ortsteils Krüssau im Landkreis Jerichower Land verläuft das Gewässer 011 Gladauer Bach des Unterhaltungsverbandes „Stremme/Fiener Bruch“. Bei dem Gladauer Bach handelt es sich um einen kiesgeprägten Tieflandbach, welcher durch einen schwach gekrümmten bis mäandrierenden Verlauf gekennzeichnet ist. Hier liegen flach überströmte Abschnitte im Wechsel mit tiefen Abschnitten vor. Im Gewässer dominieren Kiesfraktionen. Der Gladauer Bach ist bis Stat. 25+38 durchgängig.
In dem Abschnitt von Stat. 0+00 bis Stat. 57+43 sollen drei kleinere Maßnahmen durchgeführt werden. Zum einen sollen im Bereich von Stat. 0+00 bis Stat. 8+00 Strömungslenker eingebaut werden und zum anderen sollen zwei Stauanlagen umgebaut werden. Die 3 Maßnahmen sind Teil des Gewässerentwicklungskonzeptes Tucheim-Parchener-Bach.
Der Abschnitt von Stat. 0+00 bis Stat. 8+00 ist stark begradigt und das Gewässer weißt keinen mäandrierenden Verlauf auf. um hier eine Eigendynamik zu entwickeln sollen Strömungslenker eingebaut werden. Diese sollen in einem Abstand von 25 m eingebaut werden. Dadurch sollen abwechslungsreiche Strömungs- und Substratverhältnisse geschaffen werden. Momentan befinden sich links und rechts des Bereiches landwirtschaftliche Flächen.
Weiterhin befinden sich zwei Stauanlagen bei Stat. 25+38 und bei Stat. 57+43. Diese sollen umgebaut werden. Bei der Stauanlage in dem Ortsteil Gladau bei Gewässerstat. 25+38 soll das Staubauwerk mit einem Schlitzpass oder einem Umgehungsgerinne versehen werden. Die Regulierbarkeit des Wasserstandes soll bestehen bleiben. Die Stauanlage besteht aus Betonfundamenten, welche oberhalb der Stauanlage von einer Spundwand aus Baustahl eingefasst wird. An dem Stau befindet sich ein Durchlass von ca. 10 m Länge, welcher als Überfahrt genutzt wird.
Bei der Stauanlage nahe der Ortschaft Krüssau bei Stat. 57+43 soll ein Umgehungsgerinne hergestellt werden. Die dort vorhandene Stauanlage hat eine Absturzhöhe von ca. 1,0 m. Das Bauwerk besteht aus Betonfundamenten und Stahlträgern, welche einen Rückstau verursachen. Die Regulierbarkeit des Wasserstandes soll hier ebenfalls gegeben bleiben. An der östlichen Gewässerseite befindet sich das Klärwerk Krüssau und die westliche Gewässerseite wird landwirtschaftlich genutzt.
Durch den Einbau eines Schlitzpasses bzw. eines Umgehungsgerinnes wird die Durchgängigkeit hergestellt und ermöglicht die Durchwanderbarkeit von Fischen und Makrozoobenthos. Durch die Umsetzung der Maßnahmen soll auch das ökologische Potenzial verbessert werden.
Für die 3 Maßnahmen sollen mögliche Varianten nach Leistungsphase 1-4 der HOAI betrachtet und geprüft werden. Hier wird als erstes nur die Planung beauftragt, um vor der Umsetzung die Machbarkeit zu prüfen.