"Fiener Bruch"
Das Natura 2000/FFH-Gebiet befindet sich südlich der Ortschaften Karow und Fienerode und nördlich der Ortschaften Tucheim und Paplitz. Vor rund 16 Tausend Jahren gehörte der Fiener Bruch zum Glogau-Baruther-Urstromtal, einem gewaltigen Wasserlauf. Als die letzten Eisberge geschmolzen waren, versiegte das Wasser, das Urstromtal trocknete aus, nur im Fiener Bruch blieb ein See. Verlandungen in vielen Jahrtausenden ließen aus dem See einen Sumpf entstehen. Es wuchsen Sträucher und Bäume und der Fiener Bruch wurde zu einem undurchdringlichen Sumpfwald. Erst durch die Melioration des Fiener Bruchs (Hauptarbeit 1774 bis 1777), wurde aus dem Sumpfwald fruchtbares Weideland. Der Fiener Bruch wird bis heute zum größten Teil als Weideland genutzt.
Bei dem Schutzgebiet handelt es sich hauptsächlich um ein Vogelschutzgebiet, aber auch die Gewässer im Fiener Bruch sind geschützt. Das Vogelschutzgebiet hat eine Fläche von ca. 3668,15 ha. Das Gebiet ist Brutgebiet für die Großtrappe, welche sehr selten und vom Aussterben bedroht ist. Weiterhin ist der Fiener Bruch Rastplatz für andere Zugvögel. Es kommen folgende geschützte Tiere vor: die Rohrweihe, der Biber; der Grasfrosch, der Teichfrosch, der Moorfrosch, die Ringelnatter und das Moderlieschen. Folgende Pflanzen sind geschützt: die Wasserfeder und die Sumpf-Schwertlilie.
Der Fiener Bruch ist ein Moorgebiet mit einer hohen Torfmächtigkeit. Zum Schutz vor der Mineralisierung ist eine Wasserhaltung bzw. Wasserzuführung im Fiener Bruch erforderlich. Daher spielt auch die Gewässerunterhaltung in dem Gebiet eine wichtige Rolle. Erfolgt keine Gewässerunterhaltung wird die Fläche stark vernässen oder im Sommer austrocknen. Die Vernässung kann zum Nachteil der Großtrappe werden, da diese ein Steppenvogel ist. Weiterhin ist die Gewässerunterhaltung wichtig, damit zum "Paplitzer Fiener" Wasser aus dem Fläming über den Paplitzer Landgraben zugeführt werden kann. Der Fiener Bruch muss vom Wasserstand regulierbar bleiben um die jeweiligen Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen. Im Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes "Stremme/Fiener Bruch" befinden sich ca. 150 km Gewässer im Natura 2000/ FFH-Gebiet Fiener Bruch. Davon werden ca. 120 km durch den Unterhaltungsverband "Stremme/Fiener Bruch" unterhalten. Die Hauptgewässer im Fiener Bruch sind der Karower Hauptgraben, der Karower Landgraben, der Kietzer Bach und der Tucheimer Grenzgraben.
Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt
§3 Gebietsbezogene Schutzbestimmungen für die Gewässerunterhaltung für das "Vogelschutzgebiet Fiener Bruch"
(4) Für die Gewässerunterhaltung gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 10 dieser Verordnung
Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße
Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt
werden,
keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit
einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante von Gewässern.
§3 Gebietsbezogene Schutzbestimmungen für die Gewässerunterhaltung für das FFH-Gebiet "Fiener Bruch"
(3) Für die Gewässerunterhaltung gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 10 dieser Verordnung:
1. Mahd des LRT 6430 nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August,
2. Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße
Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt
werden,
3. keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit
einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante
(bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern.