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Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (WRRL) ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt fiel der Startschuss für eine integrierte Gewässerschutzpolitik in Europa, die auch über Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb der Flusseinzugsgebiete bewirken wird.

 

Der Schutz und die Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme ist eines der übergeordneten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie.

 

Das Land Sachsen-Anhalt bietet den verantwortlichen Verbänden eine 100%ige Förderung zur Umsetzung der Ziele.

 

Hier setzt der Unterhaltungsverband „Stremme/Fiener Bruch seit 2011 verscheiden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie von Vorranggewässern um.