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Umbau Verteilerbauwerk am Beginn des Torfschifffahrtskanals und Schaffung der örtlichen Durchgängigkeit

Links der Zualuf zum Torfschifffahrtskanal vor der Maßnahme
Staubauwerk am Torfschifffahrtskanal vor der Maßnahme

Nahe der Stadt Genthin ist die Ortschaft Mützel, dort befindet sich der Fiener Hauptvorfluter ein Gewässer 1. Ordnung. An einem Abschlag des Fiener Hauptvorfluters dem sogenannten Verteilerwehr befindet sich ein Betonstau mit Balken als Abschlag zum Torfschifffahrtskanal. Die Steuerung des Abschlages erfolgt über die Entnahme eines Balkens. Der Torfschifffahrtskanal war bis 2015 ein Gewässer 1. Ordnung und wurde zu einem Gewässer 2. Ordnung herabgestuft. Das Gewässer hat eine Länge von ca. 6690 m. Es ist bis auf den Zulauf vom Fiener Hauptvorfluter durchgängig gestaltet. Der Torfschifffahrtskanal ist ein Verbindungsgewässer zwischen dem Fiener Hauptvorfluter und dem Elbe-Havel-Kanal. Auf Grund der Durchgängigkeit des Torfschifffahrtskanals ist ein wandern von Fischen und Makrozoobenthos bis zum Verteilerwehr möglich. Um eine Weiterwanderung der Fische und des Makrozoobenthos bis in das Gebiet Fiener Bruch zu realisieren, ist der Umbau des Abschlagwehres vom Zulauf des Fiener Hauptvorfluters zum Torfschifffahrtskanal notwendig. Hierfür soll ein Umgehungsgerinne am Abschlagswehr hergestellt werden. Dies soll so gestaltet werden, dass ein Sohlsprung zwischen Fiener Hauptvorfluter und Torfschifffahrtskanal überwunden werden kann. Daher ist die Variante mit einem Raubettgerinne mit Störkörpern (als Ruhezone) zu prüfen. Weiterhin ist es Sinnvoll die Balken des Abschlages zum Torfschifffahrtskanals durch eine regulierbare Stautafel zu ersetzen um den Wasserhaushalt entsprechend steuern zu können. Mit diesen Maßnahmen werden mehrere Gewässer mit einander vernetzt, so dass die Gewässerökologie in den Gewässern auf natürlichen Weg erhöht wird.
Die Planung für die Maßnahme ist für 2020/21 angesetzt, dort erfolgt die Klärung aller Belange.

Nach mehreren Besprechungen bezüglich der Maßnahme ist man zum Entschluss gekommen, dass die Maßnahme 2021 abgebrochen wird. Grund ist, dass das Gewässer kein Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit ist und damit nicht im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie ist.