Herzlich willkommen auf der Seite des Unterhaltungsverbandes "Stremme/Fiener Bruch"
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Der Verband ist ein auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 des Vorschaltgesetzes zum Landeswassergesetz für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Land Sachsen-Anhalt vom 26.11.1991 (GVBl. LSA Nr. 39 S. 458-466) gegründeter Unterhaltungsverband.
Er ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz) vom 12.02.1991 (BGBl. l S. 405 ff.) zuletzt geändert am 15.05.2002 durch Artikel 1 des 1. Gesetzes zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes (BGBl. 1, Nr. 31 vom 22.05.2002, Seite 1578).